PS-Inkasso Berlin
Ihr Partner im Norden Berlins


Nachgerichtliches Inkasso

Bei titulierten Forderungen ist eine ständige Überwachung und eine periodische Überprüfung von Realisierungsmaßnahmen unumgänglich.

Ob Sie uns über die vorgerichtliche Beitreibung oder erst nach Titulierung beauftragen, ist unerheblich. Wir überprüfen kontinuierlich - und wenn nötig, mindestens 30 Jahre lang - die finanziellen Verhältnisse des Schuldners und bleiben mit ihm in Kontakt. So sind Sie sicher, dass wir Ihre Interessen wahrnehmen und Ihren Schuldner zur Zahlung motivieren, sobald sich seine finanziellen Möglichkeiten verbessern.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden nur eingeleitet, wenn sie auch sinnvoll und erfolgversprechend sind.  Entsprechende gerichtliche Maßnahmen sind z. B. die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, die Einholung der Vermögensauskunft.

Zu gegebener Zeit werden Sie über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt.