Gerichtliches Inkasso
Im Falle, dass das vorgerichtliche Inkasso erfolglos verläuft, erhalten Sie von uns einen Abschlussbericht, aus dem unsere bisherige Tätigkeit zu entnehmen ist. Hierbei entscheiden Sie im Hinblick auf das folgende Kostenrisiko, der Gesamtforderungshöhe und der finanziellen Situation des Schuldners, ob Sie die gerichtliche Fortsetzung der Forderungsrealisierung wünschen.
Wir betreiben für Sie das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Erlangung des Vollstreckungsbescheides.
Die Erwirkung des Schuldtitels verhindert die Verjährung Ihres Forderungsanspruches und sichert die weiterhin entstehenden Kosten.
Der Schuldtitel ermöglicht dann die nachgerichtliche Beitreibung in Form der Titelüberwachung.